Nordrhein-Westfalen-Zeichen

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Landesflagge

Bild mit Landesflagge NRW
Bild: Land NRW

Die Farben Grün, Weiß und Rot der Landesflagge sind abgeleitet von den beiden preußischen Provinzen Westfalen und Rheinland. Man unterscheidet die Landesflagge und die Landesdienstflagge.

Nordrhein-westfälische Trikolore

Die Gestaltung der nordrhein-westfälischen Landesflagge ist im Jahre 1953 durch Gesetz festgelegt worden. Die grün-weiß-rote Trikolore geht zurück auf die Farben der beiden preußischen Provinzen Westfalen (weiß-rot) und Rheinland (grün-weiß). Sie wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden, dem Bund und anderen Stellen außerhalb der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen verwendet.

Sie darf aber auch privat genutzt werden.
 

Bild mit Landesdientsflagge NRW
Bild: Land NRW

Landesdienstflagge

Landesdienstflagge

Die Landesdienstflagge darf ausschließlich von Dienststellen des Landes genutzt werden. Sie kombiniert die Landesflagge mit dem Landeswappen. Dritte dürfen die Landesdienstflagge nicht verwenden. Ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Landeswappen

Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen besteht aus Rhein, Ross und Rose und ist in den Farben Grün, Weiß und Rot gehalten. Neben dem Landeswappen gibt es auch ein so genanntes Nordrhein-Westfalen-Zeichen. Im Gegensatz zu den amtlichen Wappen kann dieses von Jedermann verwendet werden.

Bild mit Landeswappen NRW alt
Bild: Land NRW

Das Wappen des Landes NRW ist ein Staatswappen und zusammen mit der Landesflagge eines der Hoheitszeichen des Landes. Entworfen wurde es 1947 vom Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher. In seiner heutigen Form wurde es am 5. Februar 1948 eingeführt und am 10. März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge gesetzlich verankert. Das Wappen besteht aus drei Feldern, je eines für die drei territorialen Teile des Landes:

Staatswappen

In der linken Hälfte auf grünem Feld ein silberner Wellenbalken als Versinnbildlichung des Rheinstroms. Der silberne Rhein war Wappen des preußischen Rheinlandes. 

Auf der rechten Hälfte in rotem Feld ein springendes silbernes Pferd. Das steigende, silberne Westfalenross wurde vom Herzogtum Westfalen geführt. Es ist dem springenden Sachsenross nachempfunden, da das westfälische Gebiet aus dem Erbe Heinrichs des Löwen, Herzog von Sachsen, stammte.

Unten liegt in einer eingebogenen silbernen Spitze eine fünf-blätterige rote Rose mit goldenem Butzen und fünf goldenen Kelchblättern. Die Lippische Rose ist historisch der älteste Bestandteil des Landeswappens; es wurde seit 1218 geführt.

Bild mit Landeswappen NRW neu
Bild: Land NRW

Hinweis: Diese Wappenbeschreibung ist aus Gründen der Übersichtlichkeit aus der Sicht des Betrachters dargestellt. In der fachsprachlichen Beschreibung eines Wappens, der Blasonierung in der Heraldik, wird das Wappen aus Sicht des Schildträgers beschrieben. Dementsprechend sind dann die Seiten vertauscht.

Wappen in vereinfachter Form

Neben der zuvor beschriebenen (stilisierten) Form wird inzwischen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auch eine vereinfachte Form verwendet. Das Wappen wurde am 5. Februar 1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10. März 1953 mit dem “Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge” gesetzlich verankert.

Nordrhein-Westfalen-Zeichen

Bild: Land NRW

Die amtlichen Wappen dürfen ausschließlich von Behörden und Einrichtungen des Landes genutzt werden. Anderen Stellen, die diese Wappen benutzen, droht eine Strafe nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

Damit Stellen außerhalb der Landesverwaltung ihre Verbundenheit mit dem Land Nordrhein-Westfalen ausdrücken können, ist das Nordrhein-Westfalen-Zeichen zur Verwendung durch Jedermann freigegeben worden.

Bei Verwendung des Nordrhein-Westfalen-Zeichens ist dieses vollständig und unverändert darzustellen und die „Verordnung über die Führung des Landeswappens“ zu beachten. Danach darf dieses nicht missbräuchlich verwendet werden. Wer das Nordrhein-Westfalen-Zeichen im Zusammenhang mit Inhalten verwendet, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden, handelt ordnungswidrig.